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Bürobeleuchtung – mit mehr Licht gesünder arbeiten

buerobeleuchtung gutFehlendes Tageslicht und eine schlechte Bürobeleuchtung sind auf Dauer ein guter Nährboden für gesundheitliche Beschwerden und für eine abnehmende Leistungsbereitschaft. Das können Sie als Arbeitgeber nicht wollen. Denn umgekehrt können Sie mit Tageslicht, einem guten Lichtkonzept und der richtigen Bürobeleuchtung auch ein positives Arbeitsklima fördern. Doch welche Faktoren sind verantwortlich für die richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz? Die Antwort bekommen Sie jetzt.

Licht beeinflusst die Stimmung – mehr Lust auf Arbeit im Büro

Ideale Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz stehen in engem Zusammenhang mit Tageslicht. Doch nicht immer reicht Tageslicht aus. Umso wichtiger ist dann eine gute Bürobeleuchtung, die sehr nahe an die Qualität von Tageslicht herankommt. Wer als Arbeitgeber oder auch als Selbstständiger Wert auf die Bürobeleuchtung legt, wird von den Mitarbeitern mit einer höheren Leistungsfähigkeit belohnt. Schlechte Lichtverhältnisse drücken die Stimmung. Sie verursachen Augenprobleme. Überanstrengtes Sehen kann auch zu Kopfschmerzen führen, die Nervosität steigern und eine depressive Stimmung auslösen. Auf lange Sicht wird fehlendes Tageslicht und eine schlechte Bürobeleuchtung die Krankheitsrate erhöhen. Wer also an der falschen Stelle spart, muss bezüglicher der Leistungsfähigkeit seiner Mitarbeiter mit Einbußen rechnen, die sich auch finanziell auswirken.

Die gute Bürobeleuchtung: Ein Mix aus direkter und indirekter Beleuchtung

Die richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz zeichnet sich durch einen Mix aus direkter und indirekter Beleuchtung aus in Kombination mit einer Arbeitsplatzleuchte und Tageslicht. Optimal ist die individuelle Ausstattung des Arbeitsplatzes mit Licht, die abhängig ist von der ausgeführten Tätigkeit. Wichtigste Lichtquelle ist und bleibt das Tageslicht, das durch Fenster oder andere Maßnahmen wie Glastüren, Dachoberlichter oder durch in Wände eingelassene Glasbausteine zur Verfügung gestellt wird. Als indirekte Bürobeleuchtung eignen sich Deckenbeleuchtungen, die für eine ausreichende Grundhelligkeit im Büro sorgen. Um Blendungen und Reflexionen zu vermeiden, sollte die direkte Bürobeleuchtung seitlich zum Arbeitsplatz positioniert sein. Eine Arbeitsplatzleuchte ermöglicht es den Beschäftigten, die Helligkeit individuell zu regulieren. Je besser ein Arbeitsplatz ausgeleuchtet ist, umso weniger werden die Augen belastet und umso höher ist die Sehleistung. Das individuelle Regulieren der Bürobeleuchtung erlaubt eine Anpassung an das Sehvermögen. Während bei jüngeren Mitarbeitern eine niedrigere Luxzahl ab 500 Lux ausreicht, benötigen Mitarbeiter mit einem eingeschränkten Sehvermögen oder ältere Mitarbeiter eine höhere Luxzahl, die zwischen 750 und 1500 Lux variiert. Die erforderliche Luxzahl ist auch abhängig von der ausgeübten Tätigkeit. In Lagerräumen oder im Bereich Verpackung und Versand reicht eine mittlere Beleuchtungsstärke aus. Anderes gilt für Feinarbeiten, zum Beispiel für Bildschirmarbeit, beim Lesen und Schreiben sowie bei feinen Arbeiten an Werkzeugmaschinen, beim technischen Zeichnen sowie bei der Montage feinster elektronischer Teile.

Bürobeleuchtung: Blendung und Reflexion vermeiden

Eine gute Bürobeleuchtung blendet nicht. Das gilt für die Direktblendung und auch für die Reflexblendung. Eine direkte Blendung wird meistens durch die Einstrahlung von Sonnenlicht verursacht oder auch durch eine nicht fachgerechte Positionierung künstlicher Beleuchtung. Eine Reflexblendung entsteht, wenn künstliches Licht oder Sonnenlicht auf eine spiegelnde, glatte Oberflächte trifft. Sowohl die Blendung durch Licht als auch seine Reflexion wirken sich störend auf die Arbeitssituation aus. Deshalb sollte es in Ihrem Interesse als Arbeitgeber liegen, solche Störfaktoren zu unterbinden. Bei der künstlichen Bürobeleuchtung stehen zwei Varianten zur Verfügung: Noch bevor die Bürobeleuchtung ausgesucht und montiert wird, sollten Kriterien wie Blendung und Reflexion in der Planung geprüft und vermieden werden. Ist die Bürobeleuchtung bereits vorhanden und sind manche Arbeitsplätze von Reflexion und Blendung betroffen, dann kommt eine veränderte Anordnung des Arbeitsplatzes in Betracht, wobei diese Möglichkeiten zur Verfügung stehen:

Der Schreibtisch oder Arbeitsplatz wird quer zur Fensterfront platziert.
Künstliche Lichtquellen wie Rasterleuchten werden seitlich zum Arbeitsplatz positioniert.
Reflektierende Oberflächen werden durch reflexionsarme Oberflächen ersetzt. Das gilt unter anderem für die Oberflächen von Einrichtungsgegenständen, für Bildschirme, für Bilder oder für Wände.
Bei Reflexion und Blendung durch Sonnenlicht werden geeignete Sonnenschutzmaßnahmen ergriffen, zum Beispiel das Anbringen von Jalousien oder Rollos.

Gute Bürobeleuchtung gehört zum Arbeitsschutz

Als Arbeitgeber oder Selbstständiger sollten Sie sich vor Augen führen, in welchem Maße Ihre Mitarbeiter und auch Sie von einer guten Bürobeleuchtung profitieren. Das gilt nicht nur in Bezug auf die Gesundheit der Augen, auf die Konzentration und auf die Motivation beim Arbeiten, sondern auch bezüglich möglicher Gefahren. Mit gutem Licht lassen sich Unfälle vermeiden oder reduzieren. Die Entscheidung für eine gute Bürobeleuchtung obliegt Ihnen als Arbeitgeber nicht allein. Denn der Gesetzgeber redet mit. So heißt es zum Beispiel in der Arbeitsstättenverordnung
, dass Arbeitsplätze möglichst ausreichend mit Tageslicht versorgt sein müssen. Eine angemessene künstliche Beleuchtung ist in der Verordnung ebenfalls vorgeschrieben, die dazu geeignet ist, für die “Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigen” zu sorgen. Der Gesetzgeber geht bezüglich der Bürobeleuchtung ins Detail:

Für einen Arbeitsplatz in der Nähe eines Fensters schreibt der Gesetzgeber eine optimale Beleuchtungsstärke von 300 Lux vor.
Sofern es sich um einen Bildschirmarbeitsplatz handelt, muss die Beleuchtungsstärke 500 Lux betragen.
Mit der Größe der Büros steigen auch die Anforderungen an die Bürobeleuchtung, die in Großraumbüros eine Stärke von 750 Lux aufweisen muss.
Wer häufig Schriftstücke lesen und bearbeiten muss, benötigt für eine optimale Bürobeleuchtungen zwischen 800 bis 1000 Lux.

Das Arbeitsschutzgesetz nimmt Arbeitgeber und Betriebsrat in die Pflicht

Nach §§ 3 und 5 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) ist der Arbeitgeber außerdem verpflichtet, den Arbeitsplatz so einzurichten, dass die Beschäftigten gesundheitlich keinen Schaden nehmen. Das betrifft auch die Bürobeleuchtung. Ist sie mangelhaft oder nicht ausreichend, kann dies gesundheitliche Schäden für die Beschäftigten nach sich ziehen. Doch nicht nur der Arbeitgeber steht in der Pflicht, die Bürobeleuchtung geht auch den Betriebsrat an. Nach § 89 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) ist dieser verpflichtet, die Anwendung der Bestimmungen über den Arbeitsschutz zu überwachen. Grundsätzlich sind Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, in regelmäßigen Abständen auch die Bürobeleuchtung zu prüfen und zu ermitteln, ob die Arbeitsplätze bezüglich der Beleuchtung den Anforderungen genügen. Dazu gehört auch, dass die Lichtstärke gemessen und die Beleuchtungsanlage an sich begutachtet wird.

Ein gutes Beleuchtungskonzept, das die Anzahl der Beleuchtungskörper, ihre Anbringung und die Lichtqualität berücksichtigt, kann auch in Abstimmung mit Fachkräften, mit einem Betriebsarzt und durch eine Befragung der Beschäftigten zur Bürobeleuchtung erstellt werden. Nur so kann die richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz und im Büro gelingen!