Veröffentlicht am

Für Büroräume am besten zur Rasterleuchte greifen!

Bürobeleuchtung muss hell genug sein!

Sie möchten zur Bürobeleuchtung eine Rasterleuchte nutzen? Dann sollten Sie beachten, dass es für eine ausgewogene und vor allem gesunde Beleuchtung im Büro hilfreich ist, auf eine Mischung zwischen direktem und indirektem Licht zur allgemeinen Raumbeleuchtung zu setzen und zusätzlich noch eine direkte Beleuchtung einzelner Arbeitsplätze zu installieren. Insbesondere für die erste Aufgabe ist eine Rasterleuchte besonders gut geeignet, da sie in einer Ausführung als Pendelleuchte zusätzlich zum mehr oder weniger direkt durch das Raster abgestrahlten Licht auch oberhalb des Korpus an der Decke praktische indirekte Lichteffekte schafft. In Sachen Beleuchtungsstärke gelten mittlerweile strenge Vorschriften: Sie sollte in der Regel 500 Lux nicht unterschreiten. Nur in Ausnahmefällen sind Lichtstärken vom Niedrigstwert 300 Lux noch vorschriftenkonform! Der oben beschriebene Vorteil der Rasterleuchte wird noch dadurch verstärkt, dass die einzelnen Elemente des Raster für eine gesunde Lichtstreuung sorgen, die die Blendfähigkeit von Rasterleuchten deutlich nach unten korrigiert.

Rasterleuchte und Wandfarben

Bevor Sie einfach die nächstbeste Rasterleuchte bestellen und sich im Extremfall über eine ineffizienten Artikel mit unvorteilhafter Lichtfarbe ärgern, sollten Sie sich in Ihrem Büro genau umsehen: Wie ist die allgemeine Gestaltung in dem Arbeitsbereich, in dem Ihre neue Rasterleuchte schlussendlich hängen soll? Dominieren die Wände eher dunkle, gesättigte Farbtöne oder lebhaft helle? Die Rolle von Wandfarben bei der Lichtplanung mit Deckenleuchten spielt eine wichtige Rolle, da dunkle Farben dazu neigen, das Licht der Leuchten stärker zu absorbieren, d.h. sie reflektieren kaum, weshalb unbedingt zu einer Rasterleuchte mit höherer Leistung gegriffen werden sollte als beispielsweise in Büros mit weißen Wänden, die auch schwäre Wattagen noch ordentlich reflektieren und so ihren Teil zu einem ebenso energiesparenden wie umweltschonenden Umgang mit Bürolampen beitragen!

Zuletzt wird das Raumlicht von der Distanz beeinflusst, in der sich die Bürolampe (in den meisten Fällen also eine Rasterleuchte) relativ zur beleuchteten Fläche befindet. Als Faustregel gilt: Ab einer Deckenhöhe von 3m ist es ratsam, nicht Deckenleuchten zum Anbau zu nutzen, sondern stattdessen Rasterleuchten mit Pendel zu verwenden. Bei vielen Rasterleuchten ist die Pendelhöhe verstellbar, sodass Sie auch nachträglich noch für die passenden Abstände sorgen können, die für eine angenehme Bürobeleuchtung unabdingbar sind.

Schreibtisch- und BAP-Beleuchtung durch die passende Rasterlampe

Direkte Beleuchtung am Schreibtisch und Einzelarbeitsplatz kann ebenso von einer Rasterleuchte (auch mit LED) geleistet werden. Je nach Tätigkeit ist indes zu beachten, dass die Lichtstärke von den für den Raum geforderten 500 Lux abweichen kann. Diese reichen nämlich höchstens für die gängigsten Arbeitsaufträge aus, z.B. Lesen, Schreiben, allgemeines Back Office usw. Zum fehlerlosen Erkennen von Details, wie etwa bei der Bildbearbeitung, kann eine Lichtstärke von bis zu 1000 Lux durchaus nötig werden.

Allen Aufgaben der Bürobeleuchtung ist gemein, dass zu ihrer Erfüllung im Idealfall T8 Leuchtmittel mit neutralweißem Licht genutzt werden sollten. Neutralweißes Licht bewegt sich im Bereich zwischen 3300K und 5000K und gilt um 4000K als konzentrationsfördernd und kaum ablenkend. Zur Auswahl stehen hier alle gängigen Leuchtmittelausführungen von Leuchtstofflampe, LED Röhre bis hin zu fest verlöteten LED Lampen. Ein leistungsstarkes Vorschaltgerät (EVG, zum Beispiel von Osram) vorausgesetzt, können Sie unabhängig von der Lampenwahl viele Jahre Freude an Ihrer neuen Deckenleuchte haben. Dass das besonders helle Licht nicht in den Augen blendet, fällt wiedermal in den Aufgabenbereich einer Rasterleuchte, deren Lamellen die Blendkraft des Lichtes zuverlässig herabsetzen und eben die angenehme und leistungsfördernde Arbeitsatmosphäre erschafft, die für moderne Unternehmen eine Selbstverständlichkeit ist!